Einzelne meiner früheren Reden sind hier in der rechten Spalte noch einmal gesondert verlinkt. Des Weiteren finden Sie dort Jahresübersichten.
Auch über folgenden Link lassen sich meine früheren Reden anzeigen:
zur Seite der Landtagsfraktion
Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 60. Plenarsitzung am
21. Januar 2010
Tagesordnungspunkt 20:
Besprechung: Situation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen - Drs. 16/1430 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/1861
und
Tagesordnungspunkt 21:
Besprechung: Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen - Barrieren abbauen - UN-Konventionen umsetzen - Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1530 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/1862
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite danke ich recht herzlich für die Mühe bei der Beantwortung unseres umfangreichen Fragenkatalogs. Leider ist es uns aufgrund des Umfangs nicht möglich, in diesem eingeschränkten zeitlichen Rahmen der heutigen Debatte alle relevanten Themen aufzugreifen. Leider muss ich auch mit etwas Negativem anfangen, und zwar mit dem größten Ärgernis, was die Beantwortung unserer Fragen angeht.
Wir haben unter unserem letzten Punkt, dem Punkt 9 - Perspektiven -, sehr konkrete Einzelfragen zum Abbau von Barrieren und zur Umsetzung der UN-Konvention gestellt. Auf die Einzelfragen gehen Sie jedoch nicht ein. Das zieht sich durch fast alle Ihre Antworten auf unsere Fragen. Sie verweisen bei dem genannten Punkt lediglich auf Absprachen zwischen Bund und Ländern, auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Jahre 2007 und erklären für unser Bundesland lapidar - ich zitiere aus der Antwort -:
„Die in Niedersachsen vorhandenen Angebote für Menschen mit Behinderungen erfüllen die Grundsätze und Forderungen der UN-Konvention. Vertragsverletzungen liegen nicht vor.“
Mich würde es wundern, wenn Sie nur eine einzige Gruppe oder einen einzigen Verband in Niedersachsen, der sich mit Menschen mit Behinderungen auseinandersetzt, fänden, die oder der diesen Satz, den Sie als Antwort geschrieben haben, unterzeichnen würde. Das ist aus unserer Sicht entlarvend und ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich zitiere weiter:
„Die Angebote und Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen lassen sich im Hinblick auf die UN-Konvention noch verbessern.“
Das räumen Sie immerhin ein. Allerdings hätten wir in diesem Abschnitt gerne genauer erfahren, was Sie darunter überhaupt verstehen und welche konkreten Maßnahmen Sie hier vorsehen.
Der zentrale Punkt für die unterschiedliche Bewertung der aktuellen Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen im Abgleich zur UN-Konvention ist in Folgendem verankert: „Integration anstelle von Inklusion“. - Ist das eigentlich nur ein Übersetzungsfehler oder eine Fehlinterpretation? Es handelt sich hierbei nicht um eine semantische Spitzfindigkeit, sondern um zwei grundverschiedene Bedeutungen. a) Wenn beispielsweise Sonderkindertagesstätten für Kinder mit Behinderungen eingerichtet werden, so lässt sich von pädagogischer Integration im Vorschulalter sprechen; keine Frage. b) Eine Inklusion ist allerdings erst dann erreicht, wenn jedes Kind - mit welcher Behinderung auch immer - die Kita vor Ort besuchen kann, in die es auch ohne eine Behinderung gekommen wäre.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist ein fundamentaler Unterschied, der sich durch alle Bereiche des Alltags zieht. Die Landesregierung jedoch blendet diesen Unterschied aus. Wir Linke stehen hierbei im Unterschied zu CDU und FDP aber klar und fest an der Seite der Menschen mit Behinderungen.
Kernpunkt der Konvention ist das Recht auf ein eigenständiges Leben in Artikel 19. Das Recht beinhaltet insbesondere die Wahl des Aufenthaltsortes und der Wohnform. Erwähnt ist explizit, dass die Menschen - ich zitiere - „nicht verpflichtet sind, in einer besonderen Wohnform zu leben“. Das finden Sie unter Artikel 19 a.
In der Antwort der Landesregierung wird dieser Anspruch der UN-Konvention von einem unscharfen Konjunktiv begleitet. Ich zitiere:
„So können unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 SGB IX, beispielsweise … für eine ‚Wohnassistenz’ gewährt werden.“
Zu unseren konkreten Fragen, wie viele Menschen in Niedersachsen mit einer 24-Stunden-Assistenz in ihren eigenen vier Wänden leben und wie die Entwicklung stationärer und ambulanter Wohnformen in Niedersachsen aussieht, verweist die Landesregierung auf die fehlende Zuständigkeit des Landes und begründet dies damit, dass hierzu keine Zahlen vorliegen. Eine Abfrage bei den Kommunen bzw. den Trägern scheint bei der Landesregierung nicht infrage gekommen zu sein.
Gefragt nach der Bewertung der Entwicklung der Wohnformen in Niedersachsen, gibt die Landesregierung an, dass sie von der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe eine spürbare Zunahme bei ambulanten Wohnformen erwarte. Wie diese spürbare Zunahme ohne Abfrage allerdings festgestellt werden soll, bleibt uns ein Rätsel.
(Beifall bei der LINKEN)
Ähnlich ist es auch bei der Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Alles bleibt an der Oberfläche.
Ich komme nun zu einem anderen zentralen Thema: Arbeit und Beschäftigung nach Artikel 27 der UN-Konvention. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt in aller Regel ausgegrenzt werden. Was in der Antwort der Landesregierung deutlich wird, ist ihre schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die Förderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ich verweise auf die Fragen zu Abschnitt IV. Wir wollen nicht gegen die Werkstätten arbeiten. Sie sind auch für uns bedeutend und haben eine wichtige Funktion, gerade für diejenigen, deren Behinderungsgrad eine „reguläre Arbeit“ nicht zulässt.
(Unruhe - Glocke der Präsidentin)
- Danke, Frau Vockert. - Zugleich ist es ein Problem, dass ein Teil der Menschen dorthin abgeschoben wird. Hier kommt wieder die wichtige Unterscheidung von Integration und Inklusion zum Tragen. Im Jahre 2004 wurde gar die Mindestbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen von 6 % auf 5 % abgesenkt, was fast zu einer Halbierung des Ausgleichsfonds geführt hat.
Mit großem Befremden haben wir den massiven Abbau beim Sonderprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis genommen.
Artikel 24 der UN-Konvention beschreibt den Begriff der Bildung. Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ist ohne Diskriminie-rung und auf der Grundlage von Chancengleichheit vorgesehen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Vertragsstaaten, zu denen auch wir gehören, haben sich zur Gewährleistung eines - ich benutze an dieser Stelle die richtige Übersetzung - inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen verpflichtet. Wir hatten danach gefragt, wie viele Kinder mit Behinderungen in Niedersachsen integrative Kindertageseinrichtungen und wie viele Regelschulen besuchen. Die Landesregierung blieb uns ohne weitere Erläuterung die Antwort auf den zweiten Teil schuldig. Wir werden an dieser Stelle eine entsprechende Kleine Anfrage in der Hoffnung nachschieben, dann eine verwertbare Antwort zu bekommen.
Damit wird auch deutlich, dass es eine Evaluierungsfeindlichkeit der Landesregierung gibt. Das haben wir an anderen Stellen, auch hier im Plenum, schon sehr häufig zur Kenntnis nehmen müssen. Ich verweise hierzu nur auf den Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung.
Für den gewünschten Erkenntnisgewinn aus bei-den Großen Anfragen wäre in vielen Fällen, in denen die Landesregierung auf fehlende Daten verwiesen hat, eine Abfrage bei den Kommunen möglich und hilfreich gewesen. Der viel genutzte Verweis auf die Zuständigkeiten des Bundes oder der Kommunen scheint doch eher ein Mittel zu sein, sich aus der politischen Verantwortung zu stehlen.
(Beifall bei der LINKEN - Norbert Böhlke [CDU]: Das ist die Zuständigkeit!)
Vor dem Hintergrund der eingeräumten Nichtkenntnisse der Landesregierung erscheint das eine oder andere Resümee, das besagt, dass keine spezifischen Probleme in Sachen UN-Konvention in Niedersachsen vorlägen, doch recht gewagt.
So braucht das große Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit eine dezidierte Bestandsaufnahme, in die die spezifischen Gruppen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden müssen. Dies ist keine unmögliche Aufgabe, wie uns das Berliner Beispiel aus dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zeigt. Die einzelnen Barrieren können die gravierendsten Einschränkungen bedeuten, wie auch der Bahnhof im niedersächsischen Hude exemplarisch und deutlich zeigt.
Zum Schluss möchte ich für uns Linke feststellen: Die Antworten der Landesregierung sind im Abgleich mit den Ansprüchen der UN-Konvention schlicht ernüchternd. Niemand hat erwartet, dass die Defizite für Menschen mit Behinderungen sofort abgestellt werden und ihr zutiefst menschlicher Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben zur allumfassenden Zufriedenheit erfüllt sein wird. Wie sollte das auch per Knopfdruck erreicht werden?
Zu erwarten war und ist aber sehr wohl der sichtbare Wille, die Verwirklichung der in der Konvention verbrieften Rechte tatsächlich in Angriff zu nehmen. Die einzelnen Artikel der Konvention, wie ich das bereits in viele Zitaten aufgezeigt habe, sind eindeutig und rechtsverbindlich. Diese Rechtsverbindlichkeit müssen wir in unsere Köpfe kriegen, um uns dem Ziel der Umsetzung der UN-Konvention überhaupt nähern zu können. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist keine Frage. Es geht darum, die entscheidenden Schritte zu tun, die die Menschen mit Behinderungen in jeder Hinsicht in der Gesellschaft ankommen lassen, also die Schritte hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Als Linke haben wir diesbezügliche Änderungsanträge zum Landeshaushalt 2010 eingebracht, die von Ihrer Seite leider nicht angenommen worden sind. Seien Sie sich aber sicher: Wir Linke werden nicht zu diesem Thema schweigen, bis die Rechtsansprüche aus der UN-Konvention auch in Niedersachsen umgesetzt sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn das mit dieser Landesregierung nicht geht, dann eben mit der 2013 folgenden. Aber bis zu diesem Politikwechsel werden wir Sie auf Trab halten. Das verspreche ich Ihnen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 60. Plenarsitzung am
21. Januar 2010
Tagesordnungspunkt 24:
Erste Beratung: Suizid im Alter: Früherkennung und Prävention stärken - Landesprogramm auflegen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1843
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier heute vorliegenden Antrag hat die SPD-Fraktion ein Thema aufgegriffen, das vor allen Dingen in den letzten fünf Jahren in aller Regelmäßigkeit von den Medien aufgegriffen wor-den ist und nach wie vor aufgegriffen wird. Anlass ist vor allen Dingen die steigende Zahl der älteren Menschen, die durch Selbsttötung aus dem Leben scheiden. Ich war selbst überrascht über den star-ken Anstieg der Zahl im Vergleich zu dem, womit wir uns damals im Rahmen meines Studiums aus-einandersetzen mussten. Ich war wirklich erschro-cken. Von daher auch von unserer Seite ein Dank an die SPD-Fraktion, dass sie das Thema aufge-griffen hat!
Die Experten stürzen sich heute auf dieses Rand- und Tabuthema unserer Gesellschaft und argu-mentieren entsprechend. Über den Tod sprechen wir alle nicht gern - das möchte ich vorwegschi-cken -, schon gar nicht über Freitod, schon gar nicht über eine Selbsttötung von älteren Men-schen. Die gesellschaftliche Entwicklung der letz-ten Jahrzehnte hat mit Sicherheit dazu geführt, dass sich Familienverbände verändert haben, dass es eben nicht mehr - in Anführungsstrichen - nor-mal ist, dass zwei oder drei Generationen unter einem Dach leben. Das Letztere hat auch dazu beigetragen, dass älter werdende Menschen mit ihrem Leiden alleine stehen und zusehends ver-einsamen. Hinzu kommt, dass die sozialen Netz-werke in den letzten 20 Jahren sicherlich spürbar löchriger geworden sind und dass sich die Mas-senarbeitslosigkeit in diesem Zeitraum verfestigt hat. Das alles trägt dazu bei.
Da liegt natürlich die einfache Frage auf der Hand: Warum lässt unsere Gesellschaft es überhaupt zu, dass es so weit kommt? Wie kann es sein, dass sich immer mehr Menschen, deren Arbeitskraft irgendwann nicht mehr der kapitalistischen Ver-wertungslogik unterliegt, das Leben nehmen? - Der Soziologe Peter Klostermann wird in verschie-denen Artikeln - im Stern, in der taz, bei news.de; ich nehme an, wir alle haben dieselben Artikel und dieselben Broschüren gelesen - mit der Aussage zitiert, dass „Einsamkeit, zunehmende Immobilität, die Angst vor Abhängigkeit, die Furcht vor dem Pflegeheim … und die damit verbundene Vermin-derung der Lebensqualität“ als Teil der Motive 7510
Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 60. Plenarsitzung am 21. Januar 2010
benannt werden müssten. Weiter spricht er in ei-nem anderen Artikel - vom 1. November 2009 auf news.de - von „einer gesellschaftlich verankerten Altersdiskriminierung“. Alarmierend ist aus unserer linken Sicht auch der Hinweis im gleichen Artikel, dass „eine Selbsttötung am Ende eines ‚verbrauch-ten’ Lebens plausibler und akzeptabler als in jün-geren Jahren“ erscheine.
Wer kennt nicht selbst die Aussage - vielleicht ist es einem selber auch schon einmal herausgerutscht -, er oder sie habe ein langes Leben gehabt, nun könne er oder sie in Frieden sterben usw.? - Damit wird allerdings nach diesem Soziologen ein „verzerrtes Altersbild mit fatalen Konsequenzen“ deutlich. Wir sind der Meinung, dass das nicht hinnehmbar ist. Wir Linke streben in der Perspektive nach einer Gesellschaft, in der auch alte Menschen nicht aus Gründen der Immobilität und der drohenden Abhängigkeit oder wegen des Damoklesschwerts der wachsenden Altersarmut meinen, sich das Leben nehmen zu müssen. Die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben, soziale Gerechtigkeit und Barrierefreiheit auch in den Köpfen sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer solidarischen Gesellschaft.
Der SPD-Antrag unterbreitet hier eine Reihe von Vorschlägen, wie man sich diesem Problem hier und jetzt zügig zu stellen habe.
(Glocke des Präsidenten)
Wir Linke teilen die Aussagen in dem SPD-Antrag ausdrücklich. Wir wollen, dass die Präventionsar-beit im Fokus steht und dass Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten verbessert werden, auch und gerade für die Ärzte und das Pflegepersonal. Wir wollen, dass die Rolle der Hausärzte auch in der Fläche gestärkt wird usw. Ich möchte hier gar nicht jeden einzelnen Punkt zitieren. Das alles unterstützen wir; ich habe es gesagt. Wir wissen auch um die Sensibilität dieses Themas.
Wir Linke sagen aber auch, dass die beste Prävention derartiger Probleme die unstrittige Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist. Nicht umsonst haben wir Linke in den letzten Haushaltsberatungen zielgerichtet Anträge für mehr Mobilität für Senioren, für Barrierefreiheit und somit für seniorengerechten Wohnungsbau und für einen barrierefreien Personenverkehr gestellt. Leider wurde diesen Anträgen nicht gefolgt.
Letzter Satz: Wir betrachten den SPD-Antrag als Einstieg in eine sachgerechte Debatte über das Thema „Suizid im Alter“
(Glocke des Präsidenten)
- ja, ich komme zum Schluss - und begleiten die vorgeschlagenen Ansätze gern aktiv mit. Wir freuen uns auf eine vernünftige Auseinandersetzung. Frau Prüssner, auch Sie haben das signalisiert. Ich denke, da kommen wir gemeinsam einen Schritt weiter.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 58. Plenarsitzung am 19. Januar 2010
Rede zum Tagesordnungspunkt 9:
Zweite Beratung: Qualität der Kindertagespflege in Niedersachsen steigern - Ausbildung und Qualitätssicherung verbessern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1504
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, mit Ihrem Ausbruch eben, Herr Focke, der mit dem eigentlichen Antrag nichts zu tun hatte, haben Sie sich entlarvt;
(Beifall bei der LINKEN)
denn wir alle müssen damit zur Kenntnis nehmen, dass das ehrgeizige, aber bei dem Reichtum in diesem Land sicher zu erreichende Ziel einer 35-prozentigen Versorgung der unter Dreijährigen mit einem Betreuungsplatz nicht gesichert ist. Das wurde umso deutlicher, als Sie von der 350-prozentigen Steigerung der Betreuungsangebote gesprochen haben. Wenn man sich das Ranking anschaut, dann stellt man fest, dass Steigerungsraten umso höher ausfallen, wenn man vorher nichts hatte. Ich denke, das sollte nicht der Maßstab für unsere Politik sein.
(David McAllister [CDU]: Das ist wie bei Ihren Wahlergebnissen!)
Jedenfalls ist es nicht der Maßstab der Politik der Linken. Sie können versuchen, den Leuten die Augen auf diese Art und Weise zuzukleistern. Auf Dauer wird Ihnen das jedoch nicht gelingen.
(Beifall bei der LINKEN)
30 % der Betreuungsplätze sollen von der Kindertagespflege aufgefangen werden. Dass dies einen wesentlichen Haken hat, liegt auf der Hand. Mit der Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist nicht nur nach Auffassung der Linken eine Gleichstellung der Qualität, in allererster Linie hinsichtlich der Qualifikation des Betreuungspersonals, nicht gegeben. In den Kindertagesstätten gibt es gut ausgebildetes Personal, während die Betreuung in der Kindertagespflege von Personen wahrgenommen wird, deren Qualifikation nicht annähernd an die von Erzieherinnen und Erziehern heranreicht. Diese Entwicklung darf nicht zementiert werden. Wir wollen für unsere Kinder eine hinsichtlich Qualität und Ausbildung vergleichbare Betreuung.
(Beifall bei der LINKEN)
Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass die Versorgung des ländlichen Raums mit einer ausreichenden Zahl von Betreuungsplätzen eine besondere Herausforderung darstellt; das ist keine Frage.
Ungelöst ist auch - das hat Frau Staudte zu Recht ausgeführt - das Problem der Bezahlung der Kindertagespflege sowie die Frage der Einführung eines Mindestlohns. Schauen Sie sich nur einmal an, wie unterschiedlich die Kommunen die in der Kindertagespflege Tätigen bezahlen; dann wissen Sie, wie notwendig ein Mindestlohn ist. Es ist beschämend, in welch unverantwortlicher Weise die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen dieses Thema vor sich herschieben, um sich bis zur nächsten Landtagswahl vor einer Lösung zu drücken.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir Linke sehen, wie es die Grünen in ihrem Antrag ausgedrückt haben, Handlungsbedarf hinsichtlich des Betreuungsschlüssels, der Gruppengröße, der Qualität und Qualifikation, des Mindestlohnes, der Verpflichtung zur Fortbildung und deren Qualität; über Letzteres wird auch viel zu wenig gesprochen. Wir wollen, dass ein Rechtsanspruch möglichst vor 2013 und ein vernünftiges Betreuungsangebot in allen Regionen unseres Landes geschaffen werden. Zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz haben Sie noch keine Vorschläge unterbreitet, und das trotz Hinweisen von uns Linken.
Wie halten Sie es denn z. B. mit der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Verpflichtung zu einer inklusiven Betreuung? - Ihr Verhalten ist wie ein weiteres Kapitel in der Fortführung Ihrer Politik des Nichtstuns, gerade im sozialen und bildungspolitischen Bereich.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist der eigentliche Skandal zulasten der Menschen in diesem Land.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.