30. Oktober 2009
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei Sanktionen handelt es sich laut Duden um Strafen bzw. Zwangsmaßnahmen. Was § 31 SGB II oder Hartz IV angeht, sollte uns allen klar sein, dass die darin definierten Sanktionen keine unmittelbaren Maßnahmen sind, um Menschen in Lohn und Brot zu bringen.
(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)
Im Gegenteil, existenzieller Druck motiviert nicht, sondern macht krank und verschlechtert die Chancen auf eine Reintegration in den Arbeitsmarkt.
(Beifall bei der LINKEN)
Zudem ist auch die Verfassungsmäßigkeit bei einer Kürzung oder Streichung des Existenzminimums mindestens in Frage zu stellen, allein im Sinne von Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Die Massenarbeitslosigkeit ist strukturell verursacht und wird derzeit konjunkturell weiter verschärft. Es ist eine Tatsache, dass die reale Sanktionspraxis
Elemente von Willkür enthält.
(Beifall bei der LINKEN)
Dies geht auch aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage in Bezug auf unterschiedliche Sanktionsquoten in Niedersachsen hervor. Ich zitiere:
„Aufgrund der dezentralen Organisationsstrukturen ist es systembedingt, dass in den einzelnen Regionen eigenverantwortlich unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung der SGB-IIHilfeempfängerinnen und -empfänger
in Arbeit verfolgt werden. § 6 a SGB II sieht nach Wertung des Bundesgesetzgebers zudem ausdrücklich zur
Erprobung und Weiterentwicklung alternativer Modelle der Eingliederung einen Wettbewerb auch in der unterschiedlichen organisatorischen Aufstellung der Leistungsträger vor Ort vor.“
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wettbewerb auf Kosten der Menschen!)
Derartige Formulierungen sind aus unserer Sicht entlarvend. Ingmar Kumpmann vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle ist in einer Fachzeitschrift der Frage nachgegangen, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger einer zielgenauen Disziplinierung dienen. Das Institut ist im Übrigen in seiner Ausrichtung konservativ und neoliberal,
insofern unverdächtig, automatisch Positionen der Partei DIE LINKE zu vertreten. Das ist wichtig. Die Auswertung der regionsbezogenen Statistik ergab laut Kumpmann, dass die Anzahl der Sanktionen mit folgenden Faktoren korreliert: Erstens. Je geringer die regionale Arbeitslosenquote, desto höher die Sanktionsquote. Zweitens. Je jünger die
Leistungsbezieher, desto höher die Sanktionsquote. Drittens. Je höher der Betreuungsschlüssel, desto höher die Sanktionsquote. Kumpmanns abschließende Bewertung lautet - ich zitiere aus seinem Artikel -:
„Angesichts der geringen Treffsicherheit und der besonderen Härte, die eine Kürzung der Grundsicherung unter das Existenzminimum individuell bedeutet, sollte darauf verzichtet und anderen Formen der Arbeitsanreize, etwa verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten, der Vorzug gegeben werden“.
Die unterschiedlich aufgestellten Träger der Grundsicherung hingegen sind mit dem Sanktionsparagrafen § 31 SGB II in der Praxis häufig überfordert. Es existiert eine zunehmende Arbeitsbelastung. Fallmanager sind oft - die stellt man
fest, wenn man sich die Anstellungsverhältnisse und die Verträge ansieht - fast prekär beschäftigt, und es herrscht eine hohe Fluktuation bei den Beschäftigten in den Jobcentern. Die Prozess- und Widerspruchslawine aufgrund
fehlerhafter Bescheide und deren hohe Erfolgsquoten haben wir in unserem Antrag bereits dargestellt. Deshalb verzichte ich, an dieser Stelle darauf einzugehen.
Schlimm ist, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Soziale Zuschreibungen, wie „Arme Menschen sind potenzielle Kriminelle“, werden dadurch aus unserer Sicht zwangsläufig realer. Die Fragwürdigkeit des Gesamtkomplexes Sanktionen zeigt sich auch intern. Die Bundesagentur für Arbeit hatte am 20. Dezember 2008 per Dienstanweisung klargestellt, dass die Verweigerung der Unterzeichnung einer Einigungsvereinbarung nicht
mehr sanktioniert werden dürfe. Dennoch weist die Statistik der Bundesagentur in diesem Zeitraum etwas anderes aus.
Sanktionen gegen die Ärmsten stoßen auch immer mehr auf Akzeptanzprobleme in unserer Bevölkerung. Allein auf der Homepage „www.sanktionsmoratorium. de“ haben bis heute knapp 14 000 Menschen unterzeichnet, darunter auch viel Prominenz, natürlich auch Vertreter unserer Partei, auf deren Nennung ich an dieser Stelle verzichte. Aber
es haben auch unterzeichnet: Dr. Heiner Geißler, Dr. Hans-Jürgen Marcus, der Diözesan-Caritas- Direktor in Hildesheim, Sven Giegold (MdEP) von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth von den Grünen, Peter Hettlich (MdB) von den Grünen, Ottmar Schreiner (MdB) von der SPD, Hermann Scheer von der SPD, Pfarrer Peter Jankowski
und - damit die Kultur nicht zu kurz kommt – auch von Günter Grass und Sebastian Krumbiegel – um die Spannbreite der Kulturschaffenden deutlich zu machen.
(Beifall bei der LINKEN – Norbert Böhlke [CDU]: Gunter Gabriel auch!)
Tatsächliche Lösungsansätze zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit sind sehr komplex. Es ist auch wieder an der Zeit, dass wir über Arbeitszeitverkürzungen sprechen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir müssen immer wieder - das ist heute erneut deutlich geworden - auch über eine andere Bildungspolitik sprechen. Wir müssen das gegliederte Schulsystem abschaffen. Wir müssen den Binnenmarkt und damit auch die Kaufkraft wieder stärken. Man hätte auch - diese Möglichkeit hätten wir - ernsthaft über einen öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor sprechen können; jedenfalls hätte man damit experimentieren können. Ergo: Wir haben gemeinsam das komplexe Problem zu lösen und nicht Sanktionen auf die Schwächsten abzuwälzen.
(Beifall bei der LINKEN)
Für uns Linke ist das allerdings nur ein erster notwendiger Schritt. Ein zweiter liegt für uns in der sofortigen Anhebung der Regelsätze. Beides ist langfristig durch eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung zu ersetzen, auf die alle Menschen einen Rechtsanspruch haben, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen,
um ihren soziokulturellen Mindestbedarf zu decken. Diese Mindestsicherung ersetzt dann folglich die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II, die Grundsicherung nach SGB XII sowie das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher ist dringend geboten. Wir bitten Sie daher um Unterstützung und um eine konstruktive Debatte im Ausschuss. Ich meine, wir können gemeinsam Verbesserungen für die
Betroffenen erreichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
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(Nach einem Redebeitrag von Norbert Böhlke (CDU))
Es geht nicht darum, ob die Presse da ist. Darauf kommt es wirklich nicht an. Ich habe immer die Hoffnung, dass die Menschen, die Interesse haben und nicht dabei sein können, die Debatten nachlesen. Wenn man einen Vorwurf bekommt, ist es wichtig, ihn zu entkräften, wenn man das kann. Deshalb stehe ich hier. Weil meine Redezeit sehr kurz ist, verweise ich auf unsere Kleine Anfrage in der Drs. 16/1301 zu den Sanktionen, die wir an die Landesregierung gerichtet haben, und natürlich auf die Kleine Anfrage unserer Fraktion im Deutschen Bundestag in der Drs. 16/13577. Darin kann man die Zahlen nachlesen. Man kann sich auch eine Excel-Tabelle von der BA besorgen, in der die Sanktionen dargestellt sind. Weil es schwierig ist, die Vorwürfe im Einzelnen zu entkräften, bitte ich einfach darum, selber nachzuschauen und die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Böhlke, wir stellen diesen Antrag auch vor dem Hintergrund, dass man jetzt, nach fast fünf Jahren SGB II, noch einmal neu an die Sache herangehen und sich überlegen muss: Müssen wir das nicht einmal evaluieren und untersuchen? Sind Sanktionen, wie sie bisher vorgenommen wurden, ein probates Mittel? Oder sind wir auf der
Grundlage der Erfahrungen von fünf Jahren mit dem SGB II gehalten, Änderungen vorzunehmen? - Da geht es beispielsweise um die Höhe von Regelsätzen und auch um die Frage der Umsetzung von Sanktionen und deren Wirksamkeit.
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Humke-Focks, Ihr letzter Satz, bitte!
Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE):
Letzter Satz: Es geht um nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall bei der LINKEN)
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(Nach einem Redebeitrag von Roland Riese (FDP))
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Riese, es geht nicht um bezahlte Faulheit. Mit Ihrer abschließenden Aussage unterstellen Sie denjenigen, die sanktioniert werden, sie seien per se faul. Es geht in der heutigen Debatte auch nicht um ein Recht auf Faulheit, sondern es geht um § 31 inklusive des Satzes, den Sie noch zitiert haben, mit dem ich im Übrigen in meiner
beruflichen Praxis seinerzeit auch arbeiten musste.
(Roland Riese [FDP]: Sie haben die Leute sanktioniert!)
Ich sage Ihnen ausdrücklich: Wir brauchen eher mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen. Es darf nicht sein - da werden Sie mir sicherlich recht geben -, dass der Betroffene, der Arbeitsuchende, der Erwerbslose von der Interpretation des jeweiligen Fallmanagers oder der Fallmanagerin abhängig ist, sondern wir brauchen Rechtssicherheit für die Betroffenen und gleiche Regeln für alle. Das ist doch das Problem. Deshalb müssen wir nach fünf Jahren SGB II gemeinsam prüfen, ob Veränderungen vorgenommen werden müssen oder nicht. Das
ist der erste Schritt, den wir gemeinsam gehen können.
Dabei möchte ich es jetzt erst einmal belassen. Aber Ihre Aussage ging wirklich zu weit.
(Beifall bei der LINKEN – Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war wirklich zynisch!)