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Keine Kapitulation vor der NPD: Parteiverbot sorgfältig prüfen!

Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 3. Plenarsitzung am 9. April 2008

Redebeitrag zum Antrag der Fraktion der SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Zwischenrufe, die ich hier nicht wiederholen möchte, waren vorhersehbar wie das Amen in der Kirche. Ich bin immer dankbar, wenn es von der rechten Seite kommt.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Hier ist die Mitte! Oder haben Sie das vergessen?)

Schade, dass Sie gestern Abend nicht in Göttingen bei der Ehrung von Herrn Buergenthal gewesen sind, als Herr Gansäuer, unser ehemaliger Landtagspräsident, eine sehr beeindruckende Rede zur deutschen Verantwortung zu Zeiten des Faschismus gehalten hat. Da hätten Sie sich Nachhilfeunterricht holen können.

Zentraler Punkt der Auseinandersetzung, vor allem in der Großen Koalition, ist die Frage nach den Erfolgsaussichten für einen NPD-Verbotsantrag. Vergessen wird bei dieser wichtigen Frage leider sehr häufig, dass eine - wenn nicht sogar die ent-scheidende - Bedingung für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2003 der Einsatz der V-Leute gewesen ist. Hier macht es sich die CDU auf allen Ebenen sehr leicht, indem sie das Urteil derart interpretiert, dass damit die Beobachtung der NPD mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingestellt werden müsse. Das ist grober Unfug! Denn es räumt doch selbst der niedersächsische Verfassungsschutz ein, dass deutlich weniger als 20 % seiner Erkenntnisse über die NPD aus der Arbeit der sogenannten V-Leute stammten.

Dieter Graumann nannte neben dem, was meine Kollegin Frau Modder gerade gesagt hat, im Handelsblatt als weiteres Beispiel für die Verfassungsfeindlichkeit und -widrigkeit der NPD - dies haben Sie sicherlich gelesen -, dass z. B. NPD-Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern bei der Ehrung von NS-Opfern demonstrativ sitzen geblieben seien und zudem jüdische Zuwanderer als Ausbeuter des deutschen Staates bezeichnet hätten. Dabei wurde bereits in den Nürnberger Prozessen festgestellt - ich zitiere -:

 

„Unter den unerhörten Gräueltaten der Hitleristen nehmen ihre blutigen Gewalttaten gegen die slawischen Völker und das jüdische Volk einen Sonderplatz ein.“

Umso unerträglicher ist es, dass der Vorsitzende der NPD, Voigt, vor diesem Hintergrund unbestraft sagen darf, dass die Auseinandersetzung mit dem Verbrechen des deutschen Faschismus ein Schuldkult der Blockparteien - er meint damit uns alle, Sie mit eingeschlossen - sei und dass man das Holocaustmahnmal in Berlin als „Fundament einer neuen Rechtskanzlei“ nutzen solle.

Spätestens an dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Grundlage für ein etwaiges Verbotsverfahren der NPD die Grundgesetzartikel 21 und 139 sind, nämlich die Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften. Ich habe sie für Sie, Herr Schünemann, noch einmal ausgedruckt, weil ich mir nicht sicher bin, ob Sie das Grundgesetz immer parat haben. Ich überreiche Ihnen das im Anschluss an die Rede.

(Beifall bei der LINKEN - Björn Thümler [CDU]: Unerhört! - David McAllister [CDU]: Sie treten das Grundgesetz mit Füßen! - Weitere Zurufe - Unruhe)

Das Grundgesetz und somit auch das Strafgesetzbuch kennen also keine Toleranz gegenüber den rassistischen, antisemitischen und religiösen Inhalten der NPD.

Die NPD ist in allen Konsequenzen der organisatorische Kristallisationspunkt der Neofaschisten in Deutschland. Damit ist klar - ich muss jetzt auf die Privilegien des Parteienstatus eingehen -, dass sie das nutzen. Und wir fördern sie noch mit Steuergeldern in Millionenhöhe. Das ist ein Skandal!

 (Heinz Rolfes [CDU]: Das ist unerhört!)

Eine Konsequenz muss der sofortige Abzug der V-Leute aus der NPD sein, auch in Niedersachsen. Dafür haben auch Sie die Verantwortung, Herr Innenminister Schünemann. Nach der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau seien sie, also die V-Leute, „grundsätzlich ihrem Wesen nach gekaufte Agenten und bezahlte Provokateure. Sie sind keine Lösung, sondern selbst ein Problem“.

(Beifall bei der LINKEN - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist ja unglaublich!)

Selbst der Innensenator Berlins, Herr Körting, stellte gerade fest, dass man die V-Leute nicht bräuchte, um nachzuweisen, dass die NPD gegen die Demokratie arbeite.

Die Linke fordert die Landesregierung mit ihrem Innenminister Schünemann dazu auf, endlich ihre Energien auf den Erfolg eines NPD-Verbotsverfahrens zu richten, anstatt Antifaschistinnen und Antifaschisten bei Demonstrationen wie vor Kurzem in Bad Lauterberg mit Verfahren zu überziehen und darüber hinaus weiterhin aktuell zu bespitzeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Nehmen Sie die Position der Linken, der VVN-BdA, des Zentralrats der Juden sowie der Gewerkschaften ernst! Bilden Sie mit uns gemeinsam - springen Sie über Ihren Schatten! - die gesellschaftliche Mehrheit gegen das Agieren von Neofaschisten in dieser Gesellschaft; denn Faschismus ist nach wie vor keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Auf diesem Grundsatz beharren wir. Wir würden Sie gerne mitnehmen in dem Kampf gegen alte und neue Faschisten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beilfall bei der LINKEN - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: So etwas ist unerträglich! - David McAllister [CDU]: Demokratische Lehrstunde von DDR-Nostalgikern! - Heinz Rolfes [CDU]: Das waren die Geister, die sie riefen!)