11. Juni 2010
Patrick Humke-Focks, sozialpolitischer Sprecher
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
am 09. Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen gesprochen. Bis heute scheint es so, dass kaum Bewegung in die Neuberechnung der Regelsätze von Seiten der Regierenden zu sein scheint – doch halt: Die Bundeskanzlerin hat nach der HH-Klausur der Bundesregierung weitere tiefe Einschnitte im Sozialbereich angekündigt. Allerdings rückt die Deadline für die Neuberechnung der Regelsätze mit dem 31.10.2010 immer näher…
Dies war und ist der Auftrag der Verfassungsrichter! „Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“ Zitat des dritten Leitsatzes aus dem Richterspruch.
Demgegenüber steht die Kritik der Betroffenen und der Sozialverbände. Der Paritätische Gesamtverband spricht im Zusammenhang der Neuberechnung der Regelsätze von einem „Alleingang und Geheimniskrämerei der Bundesregierung“.
Ich komme nun zum grundliegenden Kern des Richterspruchs und zitiere ihn hierfür erneut. In diesem Fall den ersten Leitsatz:
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
Nichts Minderes als die Verweise auf den Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip haben die Richter also die Feststellung der Verfassungswidrigkeit in der Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze zugrunde gelegt.
Was war die Kritik der Richter?
Einen großen Bereich widmeten die Richter hierbei den Regelsätzen der Kinder. Denn – und das wurde als allergrößten Mangel bekundet – diese Regelsätze sind vollständig ohne eigene Berechnung als willkürlicher Prozentsatz des Eckregelsatzes „freihändig“ gesetzt worden. Die Richter betonten hierzu – ich zitiere abermals: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihr Bedarf, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist.“ (Absatz Nr. 191) Konkret bemängelten die Richter die fehlende Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung. Ohne Begründung sind bei der Regelsatzverordnung die für das Bildungswesen in der Einkommens und Verbraucherstichprobe erfassten Daten unberücksichtigt geblieben. Dies gilt ebenso für den außerschulischen Unterricht in Sport und den musischen Fächern. Es wurde aber explizit die Erfassung eines altersspezifischen Bedarfs von Kindern im schulischen Zusammenhang angemahnt.
Es lässt sich zweifelsfrei sagen, dass die Erfassung der Bedarfe von Kindern die größte Baustelle in Sachen Regelsätze ist und ich komme hiermit zur aktuellen Situation zurück.
Alles, was aktuell zu erfahren ist, ist
Die Zahlen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe kommen dabei nicht nur denkbar spät, sondern sie sind zudem höchst problematisch denn: die Bedarfe von Kindern werden hierin explizit nicht erfasst. Das wurde in einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages vom 17. Mai 2010 von Anette Stuckemeier bestätigt, die als Mitarbeiterin des Statistischen Bundesamtes als Sachverständige eingeladen war. Darüber hinaus – auch dies wird von vielen Sachkundigen bemängelt – steckt in den Zahlen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe ein großer Anteil sogenannter „versteckter Armut“. Das heißt, man geht eigentlich davon aus, dass man das Verbraucherverhalten der unteren 20% derer misst, die nicht auf staatliche Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind. Tatsächlich aber befinden sich hierunter Menschen, deren faktisches Einkommen aus unterschiedlichsten Gründen unterhalb dieser Grundsicherung liegt (z.B. durch private Schulden oder schamhafte Altersarmut). Konkret verfälscht diese Berechnungmethode die Zahlen. Ich erinnere daran, dass die Richter aber eine Bemessung des tatsächlichen Bedarfs verlangten!Noch zwei Anmerkungen zu der Idee von Gutscheinen. Auch diese wurden von Sachverständigen in der Anhörung im Mai deutlich kritisiert. Dass natürlich einmal von den Sozialverbänden; aber auch Dr. Engels vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hatte hierzu große Bedenken. Er vertrat die Auffassung, dass der Verwaltungsaufwand enorm sei und ein Modell mit vielen verschiedenen Gutscheinen schlicht nicht praktikabel ist. Des Weiteren stellt sie die Erziehungsberechtigten unter einen nicht zu akzeptierenden Generalverdacht, nicht mit Geld umgehen zu können. Nicht mit Geld umgehen können die Verantwortlichen, die die Wirtschafts- und Finanzkrise zu verantworten haben und die Politiker, die die Banken mit Milliardensummen weiter mästen!Lassen Sie uns stattdessen die Praxis der verfassungswidrigen Mindestsicherung so schnell es geht beenden. Für die Menschenwürde derer, die auf diese Leistungen angewiesen sind und für eine gerechtere Gesellschaft, in der sich Armut nicht zwangläufig immer wieder weiter vererbt.
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