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Rede zum Thema: „Strukturreform des SGB II - Betreuung verbessern, Rechtssicherheit herstellen, Beschäftigung sichern“

26. November 2009

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Durch den Ausgang der letzten Bundestagswahl mit dem bekannten Ergebnis und den verabschiedeten Koalitionsvertrag ist deutlicher denn je geworden, dass es bei den jetzt Regierenden keine klaren Positionen für eine Reform des SGB II gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielmehr wird in der auch uns hier im Landtag gewohnten Weise und getreu dem Motto „Immer schön mit guten Worten um den heißen Brei herumreden“ Folgendes mitgeteilt. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Zwei Stellen möchte ich daraus besonders hervorheben.

Auf Seite 81 von 131 Seiten des Koalitionsvertrages steht:

„Wir wollen die Vielzahl der … Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessensspielraum - kombiniert mit einem wirksamen Controlling - zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern.“

Eine Seite weiter, auf Seite 82 von 131 Seiten, steht:

„Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an … Dabei gilt es, die Kompetenz … der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können ... Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote … zu unterbreiten.“

Die Aussagen zur künftigen Struktur von Arbeitsvermittlung und Arbeitsverwaltung bleiben nebulös. Man möchte sich in jeder Richtung alle Wege offenhalten. Ein Abrücken von dem zu unterstützenden Teil der Hartz-Gesetzgebung, nämlich von der Gewährung der Leistungen aus einer Hand, ist angesichts der zitierten Aussagen zu befürchten. Von einer Erhöhung der Regelsätze oder von einer Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten in den Jobcentern und der Arbeitsverwaltung ist auch nicht andeutungsweise die Rede.

Wir müssen daher feststellen, dass die Teile der Landesregierung, die den Koalitionsvertrag mit ausgehandelt haben, versagt haben. Das ist eine traurige Bilanz gerade für die Herren Wulff und Rösler, die jetzt auch dem letzten Zweifler gezeigt haben, dass eine verantwortungsvolle und soziale Politik im Widerspruch zu diesen beiden Herren steht.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Niedersächsische Landtag trägt allerdings auch Verantwortung für die Betroffenen dieser Politik, zum einen für die SGB-II-Leistungsempfänger, aber auch für die Beschäftigten der Arbeitsverwaltung und der Jobcenter. Natürlich eignet sich aus unserer Sicht unser Antrag dafür, diesem Anspruch gerecht zu werden. Wir hoffen deshalb, dass wir ihn konstruktiv weiterentwickeln können. Darauf komme ich später noch zu sprechen. Wir Linke wollen gemeinsam mit Ihnen einerseits eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die dazu beitragen soll, dass die Leistungsgewährung aus einer Hand endlich dauerhaft abgesichert wird und die Regelsätze endlich auf ein Maß angehoben werden, das den Betroffenen und insbesondere den Kindern, die in erheblicher Weise von Armut betroffen sind, ein Leben in Würde und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Andererseits wollen wir für die Leistungsempfänger endlich Rechtssicherheit bei der Auslegung des SGB II erreichen. Weiterhin möchten wir, dass die Beschäftigten in den Jobcentern endlich eine Beschäftigungsgarantie auch über den 31. Dezember 2010 hinaus bekommen, damit auch sie dauerhaft motiviert sind und sich nicht tagtäglich Gedanken über das mögliche eigene Abrutschen in Hartz IV machen müssen.

Des Weiteren müssen wir hier im Hause dazu beitragen, dass alle beschlossenen Maßnahmen zur Strukturreform der Arbeits- und Erwerbslosenverwaltung endlich verfassungssicher, also grundgesetzsicher ausgestaltet werden. Das ist bisher leider nicht der Fall und verhindert zuweilen auch eine zielgerichtete Politik hin zu einer wirklichen Reform und zu einer Evaluierung der bisherigen Umsetzung des SGB II, bei der auch wir gehalten sind, die Kommunen und deren Spitzenverbände mit ins Boot zu nehmen.

Die vielen Klagen gegen die Leistungsbescheide resultieren aus den zunehmend fehlerhaften Bescheiden und sprechen eine Sprache für sich. Ich habe hier einen aktuellen Bescheid meiner Stadt Göttingen mitgebracht, bei dem jemand, der sich auch nur ansatzweise mit dem SGB II auseinandersetzt, sofort erkennt, wo der Fehler liegt.

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Was ist denn eigentlich mit dem Datenschutz?)

Ich möchte den Kollegen von der Stadtverwaltung aber keinen Vorwurf machen. Solche Bescheide sind eben die Resultate Ihrer Politik und des Umgangs mit den Beschäftigten, die sich unter ständigem Druck befinden. Die Leidtragenden sind dann eventuell diejenigen, die sich nicht von unabhängigen Stellen oder von ihrem Abgeordneten, der ebenfalls Hinweise geben könnte, beraten lassen. Ein Fehler wie in dem mir hier vorliegenden Bescheid ist vermeidbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir brauchen Transparenz, und zwar auch bei den Entscheidungen. Die Bescheide müssen für jeden Mann und für jede Frau nachvollziehbar sein. Die Förderung der Erwerbslosen muss wieder absolut in den Vordergrund gestellt werden.

Die Grünen wünschen eine sofortige Abstimmung über ihren Antrag.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wo ist denn die Sozialministerin?)


Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:

Herr Humke-Focks, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schwarz?


Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE):

Bitte!


Uwe Schwarz (SPD):

Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, wie Sie es finden, dass die Ministerin offensichtlich keine Zeit hat, Ihren Ausführungen zuzuhören.


Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:

Herr Humke-Focks, bitte!


Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE):

Ich finde es grundsätzlich bedauerlich, dass so wenige Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung anwesend sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hatte aber nicht im Auge, wo Frau Ross-Luttmann war. Deshalb kann ich dazu nichts sagen.

Nun zum Umgang mit den beiden Anträgen: Wir hätten es für günstiger gehalten, wenn im Ausschuss über beide Anträge diskutiert worden wäre. Damit hätte man zum einen den Beschluss berücksichtigen können, den wir hier im Mai gefasst haben, zum anderen aber auch die neuen Entwicklungen auf Bundesebene, nämlich die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, die wir in unserem Antrag aufgegriffen haben. Möglicherweise wäre es ja auch gelungen, zu einer von allen Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung zu kommen. Schließlich gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass es bei Positionen, bei denen es keine großen Widersprüche gibt, irgendwann doch einmal gelingen wird, eine gemeinsame Initiative hinzukriegen.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)

Wir werden uns bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen auf sofortige Abstimmung enthalten. Wie gesagt, wir hielten es für besser, dass beide Anträge gemeinsam beraten würden. Unser Antrag greift die aktuelle Debatte aus unserer Sicht besser auf und geht auch, wie ich eben schon sagte, auf den Koalitionsvertrag ein.

Wir wollen eine schnelle Lösung im Interesse der Betroffenen - also der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II -, aber auch der Beschäftigten. Das ist unser Ziel. Darauf müssen wir in gemeinsamen Verantwortung hinwirken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)


Vizepräsident Dieter Möhrmann:

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich Frau Helmhold gemeldet. Bitte!


Ursula Helmhold (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Humke-Focks, weil mir eben die Zeit fehlte, will ich jetzt kurz erläutern, warum ich es für ratsam halte, über unseren Antrag sofort abzustimmen. Unser Antrag bedarf ja keiner Beratung mehr; denn er enthält exakt den Wortlaut der Entschließung, die wir hier im Mai einstimmig gefasst haben. Insofern fände ich es müßig, mit diesem Antrag noch einmal in die Beratungen zu gehen. Ich habe in unserem Antrag auch auf eine schriftliche Begründung verzichtet, weil er sich sozusagen selbst erschließt. Im November kann ja nicht falsch sein, was im Mai noch richtig war. Damit der Ministerpräsident seinen ganzen Einfluss wirklich geltend machen kann, möchten wir ihm einfach den Rücken stärken und sagen: Was im Mai gegolten hat, soll auch jetzt noch gelten. - Deshalb wollen wir schon heute abstimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Dieter Möhrmann:

Wollen Sie erwidern, Herr Humke-Focks? - Bitte!


Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident.

Frau Helmhold, auf der einen Seite haben Sie recht. Auf der anderen Seite habe ich aber die Befürchtung, dass wesentliche Aspekte unserer Forderungen vonseiten der Regierung so interpretiert werden könnten, dass man unseren Antrag im Ausschuss gar nicht mehr ernsthaft behandelt. Unser Antrag ist sachlich formuliert und steht im Prinzip nicht im Widerspruch zu gemeinsamen Positionen. Wir wollen die Hoffnung ja nicht aufgeben. Deshalb unsere Position. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten.

(Beifall bei der LINKEN)


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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Riese, ich finde, Sie stellen Ihrer Partei und der Landesregierung ein Armutszeugnis aus,

(Hans-Werner Schwarz [FDP]: Wieso das denn?)

wenn es richtig ist, wie Sie die Rolle der Landesregierung und auch deren Einfluss auf die Bundesregierung beschrieben haben. Über die Aussage, Niedersachsen sei gar nicht mit am Tisch gewesen, kann man eigentlich nur müde lächeln. Das finde ich äußerst traurig.

In einem weiteren Punkt beweisen Sie auch kein Rückgrat. Wenn Sie sagen, es gebe verschiedene Positionen in den Landesverbänden oder Ähnliches, dann kann ich Ihnen nur sagen: Sie müssen entsprechend Werbung machen, damit Sie zu einer einheitlichen Interpretation des SGB II kommen. Ansonsten sagen Sie, dass Ihre Partei willkürlich aufgestellt sei oder dass Sie - Sie sind ja auch keine Partei, die den Anspruch erhebt, eine sozialpolitische Partei zu sein - solche Themen in Ihrer Partei gar nicht diskutieren. Deswegen kann vielleicht eine solche Verwirrung auf den verschiedenen Ebenen eintreten. Sie beweisen hier jedenfalls kein Rückgrat.

Richtig hanebüchen - das ist meine letzte Bemerkung - ist Ihre offensichtliche Position zum Grundgesetz. Ich muss sagen: Für uns ist die Losung „legal, illegal, scheißegal“ nicht die Leitlinie der Politik.

(David McAllister [CDU]: Das ist unparlamentarisch! Wir sind hier doch nicht bei den Linken!)


Vizepräsident Dieter Möhrmann:

Herr Kollege, ich weiß, das war ein Zitat. Aber Sie wissen, was ich zum Ausdruck bringen will. Danke.


Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE):

Das ist nicht unser Umgang mit dem Grundgesetz. Strengen Sie sich wieder an, achten Sie das Grundgesetz, und sorgen Sie für eine Verfassungsmäßigkeit Ihrer Position.

(Beifall bei der LINKEN - Björn Thümler [CDU]: Das sollten Sie gerade nicht sagen, Herr Humke-Focks! Da wäre ich sehr vorsichtig!)