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Schünemann muss im Landtag zu seiner Rolle im Fall Menger-Hamilton Stellung beziehen

12. März 2010

Hannover. DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag fordert Innenminister Schünemann auf, vor dem Landtag zu seiner Rolle im Fall Menger- Hamilton Stellung zu beziehen und das Verhalten seines Ministeriums bezüglich deren Einbürgerung zu erklären. „Ich erwarte, dass der Minister im Rahmen der von uns beantragen Aktuellen Stunde endlich Position bezieht“, sagte die Vorsitzende der Linksfraktion, Kreszentia Flauger.

Es sei absurd, wenn das Innenministerium jede Verantwortung für die Verzögerung des Verfahrens von sich weise. „Schünemanns Ministerium hat eine ganze Serie von negativen Stellungnahmen an die Region Hannover geschickt. Jetzt zu behaupten, man habe keinen direkten Einfluss genommen, ist derart hanebüchen, dass der Baron von Münchhausen vor Neid erblasst wäre“. Auch wenn Menger-Hamilton jetzt eingebürgert werde, ändere dass nichts an der skandalösen Rolle, die Schünemann in dem Verfahren gespielt habe – und deshalb wolle die Linksfraktion die Angelegenheit nächste Woche öffentlich im Landtag diskutieren.



DIE LINKE nach gemeinsamer Sitzung von Innen- und Verfassungsschutzausschuss

Im Fall Menger-Hamilton gibt es nach wie vor mehr Fragen als Antworten – Ausschuss beantragt Akteneinsicht

 10. März 2010

Die Vorsitzende der LINKEN im Niedersächsischen Landtag, Kreszentia Flauger, sagte heute (Mittwoch) nach der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Verfassungsschutzausschusses zum Fall Menger-Hamilton: „Für uns haben sich mit der Sitzung und der Aussage des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Heiß mehr Fragen als Antworten ergeben. So ist weiterhin völlig ungeklärt, auf welcher Grundlage eine Einbürgerung von welcher Behörde abgelehnt werden kann und ob allein die Mitgliedschaft in der LINKEN ein Ablehnungsgrund ist“. Zugleich habe es keinerlei Aussagen darüber gegeben, welche Rolle Innenminister Schünemann im Falle des Einbürgerungsantrages von Jannine Menger-Hamilton gespielt habe.

Flauger erhofft sich nunmehr Aufklärung durch die Akteneinsicht, die von der Linksfraktion beantragt und vom Ausschuss einstimmig beschlossen worden war. Zudem kündigte sie an, dass die Linksfraktion dieses Thema kommende Woche in der Aktuellen Stunde des Landtages auf die Tagesordnung setzen wird.



DIE LINKE fordert Schünemann auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben

18. Dezember 2008

Hannover. Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag hat einen weiteren juristischen Schritt gegen Innenminister Uwe Schünemann eingeleitet. Die Linken fordern Schünemann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum Jahresende auf. „Wir verlangen von Herrn Schünemann, dass er nicht länger aus amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Patrick Humke-Focks öffentlich zitiert, bevor es zu einer Verhandlung gekommen ist“, sagte Hans-Henning Adler, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Sollte Schünemann die Unterlassungsverpflichtung nicht unterschreiben, müsse er mit einer Unterlassungsklage rechnen.

Die Linksfraktion hatte zuvor Strafanzeige gegen Schünemann gestellt, weil der CDU-Politiker nach Ansicht der Linken während einer Landtagssitzung aus einem Ermittlungsbericht zitiert habe. Der Innenminister habe gegen den Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches verstoßen, der es verbietet, im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung aus einem amtlichen Schriftstück zu zitieren, weil es dadurch zu einer Vorverurteilung kommen könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Anzeige umgehend erklärt, dass sie nicht gegen Schünemann ermitteln wolle. Dagegen hat die Linksfraktion Beschwerde eingelegt; dieses strafrechtliche Verfahren läuft noch. Das jetzt eröffnete zivilrechtliche Verfahren mit der geforderten Unterlassungserklärung sei davon unabhängig, erklärte Adler.

 

 

DIE LINKE wird weitere juristische Schritte gegen Innenminister Schünemann einleiten

8. Dezember 2008

Hannover. Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag wird weitere juristische Schritte gegen Innenminister Uwe Schünemann einleiten. Die Linken wollen Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover einlegen, die es abgelehnt hatte, gegen den Innenminister zu ermitteln. Die Linksfraktion hatte am vergangenen Mittwoch Strafanzeige gegen Schünemann gestellt, weil der CDU-Politiker nach Ansicht der Linken während einer Landtagssitzung aus einem Ermittlungsbericht zitiert habe. Die Staatsanwaltschaft berief sich in ihrer Ablehnung darauf, dass Schünemann lediglich eine wortgleiche Ministervorlage verlesen habe; das zitierte Dokument sei nach Ansicht der Behörde nicht „körperlich“ Bestandteil der Ermittlungsakte. „Wenn diese Rechtsansicht richtig wäre, könnte auch jeder Journalist straflos aus Anklageschriften oder anderen amtlichen Schriftstücken eines Ermittlungsverfahrens indirekt zitieren. Die Schriftstücke müssten lediglich kopiert werden“, kritisierte Hans-Henning Adler, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion.

Adler betonte, dass der Innenminister gegen den Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches verstoßen habe, indem er im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung aus einem „amtlichen Schriftstück“ - wie es im Gesetz heißt – zitiert habe. Es könne nicht sein, dass dieses Gesetz durch einfaches Abschreiben, also Übertragen in ein anderes Dokument, das dann „körperlich“ nicht mehr das amtliche Dokument ist, umgangen werden kann. „Was die Staatsanwältin hier vorbringt, ist absurdes Theater oder anders ausgedrückt reine Rechtsverdreherei, die den Innenminister schützen soll“, sagte Adler.

 

 

DIE LINKE-Fraktion erstattet Strafanzeige gegen Niedersachsens Innenminister

Schünemann liest im Landtag aus Polizeibericht trotz laufendem Ermittlungsverfahren vor

3. Dezember 2008

Hannover. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag hat Strafanzeige gegen Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann gestellt. Anlass ist ein Bericht Schünemanns während der vergangenen Landtagssitzung über die Schülerdemonstration am 12. November vor dem Landtag. Dabei hatte der Innenminister erklärt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Linken-Abgeordneten Patrick Humke-Focks wegen dessen Beteiligung an der Demonstration läuft. In diesem Zusammenhang zitierte Schünemann aus einem Polizeibericht, der belastende Feststellungen gegen den Abgeordneten enthielt. „Das ist nicht nur verboten, ein solches Verhalten ist nach Paragraph 353d des Strafgesetzbuches strafbar“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Rechtsanwalt Hans-Henning Adler.

Schünemann habe aus einem „amtlichen Schriftstück“ - wie es im Gesetz heißt - zitiert. Dies könne im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung zu einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit führen, wodurch die gesetzliche Unschuldsvermutung verletzt werde, erläuterte Adler. Dem tatverdächtigen Innenminister werde es nicht helfen, dass er zugleich Abgeordneter ist, da er nicht in dieser Eigenschaft vor das Parlament getreten sei, sondern ausdrücklich als Innenminister. „Der Abgeordnete Patrick Humke-Focks bestreitet entschieden die Vorwürfe, die Schünemann im Landtag aus dem Polizeibericht verlesen hat. Er habe keinen Polizeibeamten auf die Arme und gegen den Oberkörper geschlagen. Dabei hat Schünemann bereits eingeräumt, dass gar kein Polizist verletzt worden ist“, betonte Adler. Vielmehr habe sich sein Fraktionskollege vermittelnd zwischen Polizei und Demonstranten begeben, um zu deeskalieren. „Und war damit letztlich auch erfolgreich“, sagte Adler.