Kommentar / 9.6.10
Von Stephan Ueberbach, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
Liebe Bundesregierung, sehr geehrte Frau Merkel,
wen meinen Sie eigentlich, wenn Sie sagen, wir hätten jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt?
Ich jedenfalls habe das nämlich ganz sicher nicht getan. Ich gebe nur das Geld aus, das ich habe. Ich zahle Steuern, bin gesetzlich krankenversichert und sorge privat für das Alter vor. Ich habe mich durch Ihre Abwrackprämie nicht dazu verlocken lassen, einen überflüssigen Neuwagen zu kaufen, ich bin kein Hotelier und kein Milchbauer. Und "Freibier für alle" habe ich auch noch nie verlangt.
Meinen Sie vielleicht die Arbeitslosen und Hartz IV-Bezieher, bei denen jetzt gekürzt werden soll? Meinen Sie die Zeit- und Leiharbeiter, die nicht wissen, wie lange sie ihren Job noch haben? Oder meinen Sie die Normalverdiener, denen immer weniger netto vom brutto übrigbleibt? Haben die etwa alle "über ihre Verhältnisse" gelebt?
Nein, maßlos waren und sind ganz andere: Zum Beispiel die Banken, die erst mit hochriskanten Geschäften Kasse machen, dann Milliarden in den Sand setzen, sich vom Steuerzahler retten lassen und nun einfach weiterzocken als ob nichts gewesen wäre.
Zum Beispiel ein beleidigter Bundespräsident, der es sich leisten kann Knall auf Fall seinen Posten einfach hinzuwerfen - sein Gehalt läuft ja bis zum Lebensende weiter, Dienstwagen, Büro und Sekretärin inklusive.
Zum Beispiel die Politik, die unfassbare Schuldenberge aufhäuft und dann in Sonntagsreden über "Generationengerechtigkeit" schwadroniert. Die von millionenteuren Stadtschlössern träumt und zulässt, dass es in Schulen und Kindergärten reinregnet. Die in guten Zeiten Geld verpulvert und in der Krise dann den Gürtel plötzlich enger schnallen will, aber immer nur bei den anderen und nie bei sich selbst.
Liebe Frau Bundeskanzlerin, nicht die Menschen, sondern der Staat hat dank Ihrer tätigen Mithilfe möglicherweise über seine Verhältnisse gelebt. Ganz sicher aber wird er unter seinen Möglichkeiten regiert.
Mit - verhältnismäßig - freundlichen Grüßen,
Ihr Stephan Ueberbach

(siehe auch die Pressemitteilung der Landtagsfraktion weiter unten)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze für Hartz-IV- Bezieher für verfassungswidrig erklärt. Es hielt jedoch die Festsetzung einer Regelleistung für zulässig, und die aktuelle Höhe nicht grundsätzlich für zu niedrig, das Urteil wendet sich aber gegen ihre Zusammensetzung.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, das jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind, sieht das Gericht nicht verletzt, weil der derzeitige Regelsatz der physischen Seite des Existenzminimums zumindest ausreicht und der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum bei der sozialen Ausprägung des Existenzminimums hat.
Das BVerfG wendet sich jedoch gegen die Berechnungsgrundlagen insbesondere der Regelleistung für Jugendliche ab 14 Jahren und die zu undifferenzierte Altersabstufung bei Minderjährigen. Die Verletzung dieser verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums prangert das Gericht an.
Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ALG II:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
DIE LINKE sieht sich im Urteil der Verfassungsrichter bestätigt
9. Februar 2010
Hannover. DIE LINKE im Landtag sieht sich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-Gesetzen auf ganzer Linie bestätigt. „Wir haben immer gesagt, dass es nicht allein um die Frage geht, ob ein Kind von 61 Cent frühstücken kann, sondern auch um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagte Patrick Humke-Focks, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion.
Seine Fraktion habe die Hartz-Gesetze stets als menschenunwürdig und als nicht konform mit dem Sozialstaatsprinzip kritisiert. „Die Hartz-IV-Parteien können dieses Problem diesmal nicht durch eine Grundgesetzänderung vom Tisch bekommen“, so Humke-Focks. Die Grundgesetz-Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsprinzip) seien schließlich aus gutem Grund unveränderbar.
Nun müssten die Regelsätze schnellstmöglich deutlich angehoben werden. Langfristig gehe es darum, mit einer grundlegenden Reform des Sozialgesetzbuches II die unsinnige Hartz-Gesetzgebung abzulösen. „Entsprechende Anträge haben wir längst vorgelegt“, betonte Humke-Focks.
Die Linksfraktion wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema in der aktuellen Stunde bei der nächsten Landtagssitzung machen.
Wir stehen aller Voraussicht nach am Beginn der schwersten Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Fülle von Betrieben hat bereits Kurzarbeit angemeldet, die Arbeitszeitkonten sind leer geräumt, zu tausenden sind LeiharbeiterInnen und befristet Beschäftigte auf die Straße geschickt worden.
Unsere Partei trägt in dieser Krise eine enorme politische Verantwortung.
Die Fraktionsvorsitzenden aus Bund und Ländern haben zur Krise die„Frankfurter Erklärung“ verfasst.